Softwareurheberrecht
Das Softwareurheberrecht schützt die individuelle Ausdrucksform eines Computerprogramms, insbesondere Quell- und Objektcode sowie unter Umständen vorbereitendes Entwurfsmaterial. Nicht geschützt sind abstrakte Ideen, Algorithmen, Programmiersprachen, Schnittstellen oder technische Funktionalität als solche; hierfür können andere Rechtsgebiete relevant sein. In der Schweiz gelten Computerprogramme als geschützte Werke mit besonderen Regeln zu Nutzung, Sicherungskopien, Dekompilierung und arbeitsrechtlichen Zuordnungsfragen. Verträge und Open-Source-Lizenzen bestimmen häufig den praktischen Umfang erlaubter Softwarenutzung.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.