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Softwareurheberrecht

Das Softwareurheberrecht schützt Computerprogramme als Werke, insbesondere Code und teils Entwurfsmaterial, nicht aber Ideen oder Funktionalität.

Das Softwareurheberrecht schützt die individuelle Ausdrucksform eines Computerprogramms, insbesondere Quell- und Objektcode sowie unter Umständen vorbereitendes Entwurfsmaterial. Nicht geschützt sind abstrakte Ideen, Algorithmen, Programmiersprachen, Schnittstellen oder technische Funktionalität als solche; hierfür können andere Rechtsgebiete relevant sein. In der Schweiz gelten Computerprogramme als geschützte Werke mit besonderen Regeln zu Nutzung, Sicherungskopien, Dekompilierung und arbeitsrechtlichen Zuordnungsfragen. Verträge und Open-Source-Lizenzen bestimmen häufig den praktischen Umfang erlaubter Softwarenutzung.