Glossar / Rechtsformen & Handelsregister

Einzelunternehmen

In der Schweiz ist das Einzelunternehmen die einfachste Rechtsform für eine einzelne Unternehmerin oder einen einzelnen Unternehmer. Das Geschäft ist rechtlich nicht von der Inhaberin getrennt; Verträge, Vermögen, Gewinn und Schulden werden ihr zugerechnet. Eine Eintragung im Handelsregister ist erforderlich, wenn gesetzliche Schwellen oder kaufmännische Kriterien erfüllt sind, und wirkt sich auf Firmenschutz und Buchführung aus. Die Form ist flexibel und günstig, bietet aber keine Haftungsbeschränkung und eignet sich weniger für Kapitalaufnahme oder Übertragung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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