Glossar / Sachen- und Grundstückrecht (Fortgeschritten)

Quellenrecht

Das Quellenrecht betrifft die Fassung, Ableitung oder Nutzung von Wasser aus einer Quelle, besonders wenn diese auf einem fremden Grundstück liegt. Im schweizerischen Recht kann es als Dienstbarkeit oder sonstiges dingliches Recht im Grundbuch erscheinen; daneben können öffentlich-rechtliche Wasser- und Umweltnormen relevant sein. Sein Inhalt richtet sich nach dem Begründungsakt: Wassermenge, Art der Nutzung, Zugang für Unterhalt, Leitungen und Schonung des belasteten Grundstücks. Es ist von bloss vertraglichen Wasserlieferungen zu unterscheiden.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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