Glossar / Sachenrecht

Raumplanung und Nutzungsplanung

Die schweizerische Raumplanung koordiniert Siedlung, Verkehr, Infrastruktur, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Verbindliche Nutzungspläne bestimmen typischerweise, ob Land in einer Bauzone, Landwirtschaftszone oder Schutzzone liegt, und regeln Dichte, Gestaltung und zulässige Nutzungen. Planungsmassnahmen verfolgen öffentliche Interessen, müssen aber Gesetzmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Rechtsgleichheit wahren. Sie beeinflussen Grundstückswert und Baumöglichkeiten erheblich; ausnahmsweise können schwere Beschränkungen eine Entschädigung wegen materieller Enteignung auslösen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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