Glossar / Bildungsrecht

Sonderpädagogik

Sonderpädagogik in der Schweiz umfasst Massnahmen wie heilpädagogische Förderung, Logopädie, Psychomotorik, Assistenz im Unterricht, angepasste Lernziele, Sonderklassen oder die Zuweisung zu einer Sonderschule. Die Kantone organisieren und finanzieren diese Angebote im Rahmen verfassungs- und gleichstellungsrechtlicher Vorgaben, insbesondere eines ausreichenden und diskriminierungsfreien Grundschulunterrichts. Entscheide stützen sich in der Regel auf fachliche Abklärungen und beziehen die Eltern ein. Streitpunkte sind häufig Umfang der Unterstützung, Integration oder Separation, Transport, Kosten und Mitwirkungsrechte.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.