Personalverleih
Personalverleih stellt Arbeitnehmende eines Verleihbetriebs einem Einsatzbetrieb zur Verfügung und ist als Dreiecksverhältnis reguliert.
Personalverleih, häufig Temporärarbeit genannt, beruht auf einem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Verleihbetrieb sowie einem Einsatz bei einem Kundenbetrieb, der die Arbeit anleitet. In der Schweiz ist gewerbsmässiger Personalverleih reguliert und in der Regel bewilligungspflichtig; besondere Vorgaben betreffen Verträge, Lohn- und Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungen und Arbeitssicherheit. Der Einsatzbetrieb trägt praktische Mitverantwortung für den Schutz am Arbeitsplatz. Grenzüberschreitende Einsätze und Vermittlungstätigkeiten erfordern zusätzliche Compliance-Prüfungen.