Stempelabgabe
Schweizerische Stempelabgaben sind bundesrechtliche Verkehrssteuern und keine kantonalen Steuern. Sie erfassen grob die Emissionsabgabe auf bestimmten Eigenkapitalzuführungen, die Umsatzabgabe auf Geschäften mit steuerbaren Urkunden unter Beteiligung qualifizierter Effektenhändler sowie die Abgabe auf bestimmten Versicherungsprämien. Der genaue Umfang hängt von Instrument, Parteistellung und gesetzlichen Ausnahmen ab. Praktisch relevant sind Stempelabgaben bei Gründungen, Kapitalerhöhungen, Wertschriftenhandel, Umstrukturierungen und Versicherungen. Sie sind von Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer sowie Einkommens- und Gewinnsteuern zu unterscheiden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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