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Beschwerdebefugnis

Beschwerdebefugnis bezeichnet das Recht, Klage oder Rechtsmittel zu erheben, meist gestützt auf ein genügendes persönliches oder rechtliches Interesse.

Beschwerdebefugnis oder Klagebefugnis bestimmt, wer ein Verfahren einleiten oder einen Entscheid anfechten darf. Sie verhindert, dass Gerichte und Behörden abstrakte Streitfragen ohne ausreichenden Bezug der anrufenden Person entscheiden. In der Schweiz unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach Verfahren und Rechtsgebiet. Häufig muss eine Partei besonders berührt sein und ein schutzwürdiges Interesse an Aufhebung oder Änderung des Entscheids haben; einzelne Gesetze räumen auch Verbänden oder Behörden Befugnisse zur Wahrung öffentlicher oder kollektiver Interessen ein. Die Befugnis betrifft den Zugang zum Verfahren, nicht die materielle Begründetheit. Sie ist zudem von der Parteifähigkeit zu unterscheiden.