Beschwerdelegitimation im Verwaltungsrecht
Die Beschwerdelegitimation bestimmt, wer eine verwaltungsrechtliche Verfügung wegen betroffener schutzwürdiger Interessen anfechten darf.
Die Beschwerdelegitimation im schweizerischen Verwaltungsrecht entscheidet, ob eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation ein Verwaltungshandeln anfechten darf. Typisch verlangt werden die Teilnahme am Vorverfahren oder fehlende Teilnahmemöglichkeit, eine besondere Nähe zur Streitsache und ein schutzwürdiges Interesse an Aufhebung oder Änderung des Entscheids. Ein bloss allgemeines politisches oder ideelles Interesse genügt in der Regel nicht. Gesetze können auch Behörden oder Verbänden ein Beschwerderecht einräumen. Die Legitimation ist von der materiellen Begründetheit der Beschwerde zu unterscheiden.