Stillhaltefrist
Die Stillhaltefrist sichert wirksamen Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen, indem sie Zuschlagsentscheid und Vertragsschluss zeitlich trennt. In der Schweiz hängt die massgebliche Frist vom anwendbaren Bundes- oder kantonalen Recht und von der Eröffnung des Entscheids ab. Während dieser Zeit können unterlegene Anbieter die Begründung prüfen und Beschwerde erheben, gegebenenfalls mit Gesuch um aufschiebende Wirkung. Ein zu früher Vertragsschluss kann Rechtsmittel schwächen und rechtliche Folgen für die Vergabestelle haben; die Wirkungen unterscheiden sich je nach Regime.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.