Staatliche Beihilfen
EU-Beihilferecht kontrolliert selektive staatliche Vorteile für Unternehmen, die Wettbewerb verfälschen und den Binnenhandel beeinträchtigen.
Das EU-Beihilferecht beschränkt Vorteile aus staatlichen Mitteln zugunsten bestimmter Unternehmen, wenn sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Beihilfen können dennoch zulässig sein, wenn sie genehmigt oder freigestellt sind, etwa für Regionalentwicklung, Forschung, Umweltziele oder Krisenmassnahmen. Die Schweiz untersteht diesem Regime nicht wie ein EU-Mitgliedstaat. Subventionskontrolle bleibt jedoch relevant durch einzelne bilaterale Abkommen, öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerbspolitik, Handelsbeziehungen und Tätigkeiten von Unternehmen im EU-Markt.