Staatshaftung im schweizerischen öffentlichen Recht
Die schweizerische Staatshaftung regelt, wann Bund, Kantone, Gemeinden oder öffentlich-rechtliche Körperschaften für Schäden aus der Erfüllung öffentlicher Aufgaben einstehen müssen. Das anwendbare Haftungsregime richtet sich nach der beteiligten Behörde und kann bundes- oder kantonalrechtlich sein. Typische Fragen betreffen Widerrechtlichkeit, Schaden, Kausalität, amtliches Handeln, ausnahmsweise Haftung für rechtmässiges Verhalten und den Verfahrensweg. Bezüge bestehen zu Grundrechten, Verwaltungsverfahren, öffentlichem Personalrecht und Rechtsmitteln gegen staatliche Akte.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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