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Staatshaftung im schweizerischen öffentlichen Recht

Die Staatshaftung betrifft Ersatz für Schäden, die Behörden oder Amtsträger widerrechtlich verursachen, nach Bundes- oder Kantonsrecht.

Die schweizerische Staatshaftung regelt, wann Bund, Kantone, Gemeinden oder öffentlich-rechtliche Körperschaften für Schäden aus der Erfüllung öffentlicher Aufgaben einstehen müssen. Das anwendbare Haftungsregime richtet sich nach der beteiligten Behörde und kann bundes- oder kantonalrechtlich sein. Typische Fragen betreffen Widerrechtlichkeit, Schaden, Kausalität, amtliches Handeln, ausnahmsweise Haftung für rechtmässiges Verhalten und den Verfahrensweg. Bezüge bestehen zu Grundrechten, Verwaltungsverfahren, öffentlichem Personalrecht und Rechtsmitteln gegen staatliche Akte.