Glossar / Migrations- und Asylrecht

Staatenlosigkeit

Staatenlos ist eine Person, die nach dem Recht der betroffenen Staaten von keinem Staat als Staatsangehörige betrachtet wird. Ursachen können Staatennachfolge, Diskriminierung, fehlende Geburtsregistrierung, Verlust der Staatsangehörigkeit oder widersprüchliche Staatsangehörigkeitsregeln sein. In der Schweiz kann anerkannte Staatenlosigkeit Aufenthaltsrechte, Reisedokumente, soziale Absicherung und Einbürgerungswege beeinflussen, wird aber getrennt von Asyl und Flüchtlingsstatus beurteilt. Internationale Standards zielen auf Feststellung, Vermeidung neuer Fälle und Schutz grundlegender Rechte, besonders bei Kindern ohne gesicherte Staatsangehörigkeit.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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