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strenge Kausalhaftung

Haftung wegen Verwirklichung eines rechtlich erfassten Risikos, ohne dass ein persönliches Verschulden nachgewiesen werden muss.

Die strenge Kausalhaftung knüpft nicht an ein vorwerfbares Verhalten, sondern an die Schaffung oder Beherrschung einer besonderen Gefahr an. Das Schweizer Recht kennt verschiedene Sondertatbestände, etwa im Strassenverkehr, bei Eisenbahnen, in produktbezogenen Zusammenhängen oder bei bestimmten gefährlichen Tätigkeiten, je nach anwendbarem Gesetz. Die geschädigte Person muss weiterhin Schaden, rechtserheblichen Kausalzusammenhang und die Voraussetzungen des jeweiligen Haftungsregimes beweisen. Entlastung kann etwa bei höherer Gewalt, ausschliesslichem Selbstverschulden oder Eingriff Dritter möglich sein. Der Umfang richtet sich nach Zweck und Wortlaut der Spezialnorm.

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