Glossar / Bau- und Planungsrecht

Richtplan

Der Richtplan legt den räumlichen Rahmen für die künftige Entwicklung fest, ohne in der Regel einzelne Parzellen unmittelbar zu regeln. In der Schweiz koordiniert insbesondere der kantonale Richtplan die Behörden bei Siedlungsentwicklung, Verkehr, Landschaftsschutz und grossen Infrastrukturen. Er steuert spätere Nutzungspläne und Bewilligungsverfahren; bei kantonalen Richtplänen ist die Genehmigung durch den Bund bedeutsam. Private sind meist indirekt betroffen, nämlich über nachfolgende verbindliche Pläne oder Entscheide. Bezeichnung und Rechtswirkung können kantonal und rechtsvergleichend variieren.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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