Glossar / Bildungsrecht

Datenschutz von Schülerinnen, Schülern und Studierenden

Der Datenschutz von Schülerinnen, Schülern und Studierenden betrifft die Erhebung, Verwendung, Bekanntgabe und Aufbewahrung von Angaben wie Noten, Gesundheitsdaten, Disziplinarakten, Lernanalysen und Bildern. In der Schweiz prägen Bundes- und kantonales Datenschutzrecht, Schulrecht sowie der verfassungsrechtliche Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre diesen Bereich. Bildungseinrichtungen benötigen eine Rechtsgrundlage, müssen verhältnismässig handeln, Daten sichern und Betroffene oder Eltern angemessen informieren. Digitale Lernplattformen, Überwachung und Datenweitergaben an Dritte sind besonders sorgfältig zu prüfen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.