Subrogation
Subrogation ermöglicht dem zahlenden Versicherer, Rechte der versicherten Person gegen einen verantwortlichen Dritten auszuüben.
Subrogation bedeutet, dass Ansprüche der versicherten Person gegen einen haftpflichtigen Dritten nach Zahlung der Versicherungsleistung kraft Gesetzes oder Vertrags auf den Versicherer übergehen, soweit er geleistet hat. Sie verhindert doppelte Entschädigung und verlagert den Schaden letztlich auf die verantwortliche Person. In der Schweizer Privatversicherung ist sie besonders bei Sach-, Haftpflicht- und Unfallkonstellationen wichtig, unter Vorbehalt gesetzlicher Grenzen und der Koordination mit Sozialversicherungen. Sie hängt eng mit dem Schadenersatzprinzip zusammen und darf verbleibende Rechte der versicherten Person nicht vereiteln.