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Subsidiäre Verfassungsbeschwerde

Ein ausserordentliches Rechtsmittel ans Bundesgericht, wenn keine ordentliche Beschwerde offensteht, beschränkt auf Verfassungsrügen.

Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist im schweizerischen Bundesgerichtverfahren ein Auffangrechtsmittel. Sie kommt nur in Betracht, wenn keine ordentliche Beschwerde an das Bundesgericht zulässig ist. Die beschwerdeführende Person muss in der Regel ein rechtlich geschütztes Interesse darlegen und eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte präzise rügen. Das Bundesgericht prüft nicht den gesamten Streit frei, sondern nur genügend begründete Verfassungsrügen. Praktisch bedeutsam ist dieses Rechtsmittel vor allem dort, wo ordentliche Beschwerden ausgeschlossen oder vom Streitwert her nicht gegeben sind.