Lexipedia

Ersatz Einwilligung

Ersatzweise Einwilligung erlaubt einer befugten Person, bei Urteilsunfähigkeit über medizinische Behandlung zu entscheiden.

Ersatzweise Einwilligung wird benötigt, wenn eine Patientin oder ein Patient nicht entscheiden kann und keine wirksame Patientenverfügung oder Notfallsituation die Behandlung bereits trägt. Das Schweizer Recht sieht eine Reihenfolge möglicher Vertretungen vor, etwa bezeichnete Personen, gesetzliche Vertretungen und nahe Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen. Die Vertretung hat sich am bekannten oder mutmasslichen Willen und am Wohl der betroffenen Person zu orientieren, nicht an eigenen Präferenzen. Fachpersonen müssen wesentlich informieren und dokumentieren. Streitfälle können die Erwachsenenschutzbehörde erfordern.

Ersatz Einwilligung | Lexipedia