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Ersatzleistung

Ersatzleistung bezeichnet eine anstelle der ursprünglich geschuldeten Handlung erbrachte Leistung, etwa Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

Ersatzleistung umfasst verschiedene Formen, in denen der Gläubiger statt der ursprünglichen Leistung eine gleichwertige oder korrigierte Leistung erhält. In der schweizerischen Praxis erscheint der Gedanke im Gewährleistungsrecht, beim Verzug und in der Vollstreckung: Eine mangelhafte Sache kann ersetzt, ein Werk nachgebessert oder eine Leistung zulässigerweise durch Dritte auf Kosten des Schuldners beschafft werden. Davon zu unterscheiden ist Geldschadenersatz, der kompensiert, aber nicht erfüllt. Die Verfügbarkeit hängt von Vertragstyp, Leistungsart, Verhältnismässigkeit und Vereinbarungen ab.