Glossar / Finanzmärkte und Effekten

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung ist erforderlich, wenn ein Finanzdienstleister persönliche Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios erbringt oder Vermögen verwaltet. Er muss Informationen zu Kenntnissen und Erfahrung, finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen und Risikofähigkeit einholen und prüfen, ob Dienstleistung oder Geschäft dazu passen. In der Schweiz ist dies ein zentrales Element des Anlegerschutzes im Finanzdienstleistungsrecht. Fehlen ausreichende Angaben, muss der Anbieter in diesem Beratungskontext unter Umständen von Empfehlung oder Durchführung absehen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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