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Eignungskriterien

Anforderungen zur Prüfung, ob ein Anbieter über Kapazität, Zuverlässigkeit und Qualifikation für die Vertragserfüllung verfügt.

Eignungskriterien betreffen den Anbieter und nicht die Qualität des konkreten Angebots. Im schweizerischen Beschaffungsrecht können sie berufliche Qualifikation, Erfahrung, technische Leistungsfähigkeit, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Qualitätsmanagement oder die Einhaltung gesetzlicher Pflichten betreffen. Sie müssen auftragsbezogen, verhältnismässig und in den Ausschreibungsunterlagen genannt sein. Erfüllt ein Anbieter zwingende Eignungsanforderungen nicht, kann er ausgeschlossen werden; übermässig strenge Kriterien können den Wettbewerb unzulässig beschränken oder diskriminieren.

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