Glossar / Zivilprozess und Zivilstreitigkeiten

Summarisches Verfahren

Das summarische Verfahren wird in der Schweiz eingesetzt, wenn das Gesetz eine schnelle oder begrenzte Prüfung vorsieht, etwa bei vorsorglichen Massnahmen, klaren Fällen oder bestimmten nichtstreitigen Gesuchen. Das Verfahren ist in der Regel kürzer, Beweismittel sind häufig auf rasch verfügbare Mittel beschränkt, und das Gericht entscheidet auf einer verdichteten Grundlage. Das bedeutet nicht, dass der Entscheid belanglos wäre: Gerade vorsorgliche Anordnungen können erhebliche praktische Folgen haben. Die Prüfungsdichte hängt von der jeweiligen Fallart ab.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.