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Aufsichtsbeschwerde

Eine Eingabe an eine Aufsichtsbehörde wegen Fehlverhaltens oder Verzögerung einer Behörde, grundsätzlich kein Rechtsmittel in der Sache.

Mit einer Aufsichtsbeschwerde wird eine Aufsichtsbehörde ersucht, gegen pflichtwidriges Verhalten, Untätigkeit, Verzögerung oder organisatorische Missstände einer Behörde einzuschreiten. Im schweizerischen Kontext ist sie in der Regel kein ordentliches Rechtsmittel gegen ein Urteil und ersetzt nicht die Beschwerde an das zuständige Gericht. Die anzeigende Person hat oft keinen Anspruch auf ein bestimmtes materielles Ergebnis, auch wenn die Aufsichtsbehörde ein Einschreiten prüfen kann. Ihr Nutzen liegt in der administrativen Kontrolle, nicht in der verbindlichen Korrektur von Rechtsfehlern wie bei einem Rechtsmittelentscheid.

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