Vorrang des EU-Rechts
Der Vorrang des EU-Rechts bedeutet, dass EU-Recht im Kompetenzbereich der EU entgegenstehendem nationalem Recht der Mitgliedstaaten vorgeht.
Der Vorrang des EU-Rechts verpflichtet Gerichte und Behörden der Mitgliedstaaten, anwendbarem EU-Recht gegenüber entgegenstehendem innerstaatlichem Recht Wirkung zu verschaffen, soweit EU-Kompetenzen bestehen. Er ist eine verfassungsrechtliche Doktrin der EU-Rechtsordnung und sichert deren einheitliche Anwendung. Die Schweiz ist daran nicht wie ein Mitgliedstaat gebunden. Konflikte werden nach schweizerischer Normenhierarchie, völkerrechtlichen Verpflichtungen, Umsetzungsrecht und den Streitbeilegungsmechanismen der einschlägigen Abkommen behandelt.