Bedingte Strafe
Im schweizerischen Strafrecht spricht das Gericht bei einer bedingten Strafe die Sanktion aus, schiebt den Vollzug aber wegen einer günstigen Prognose auf. Die verurteilte Person muss sich während der Probezeit bewähren und kann Weisungen oder Bewährungshilfe unterstellt werden. Bei erfolgreicher Bewährung wird die Strafe nicht vollzogen; bei Rückfall oder schwerer Missachtung von Auflagen kann der Vollzug angeordnet werden. Die bedingte Strafe ist kein Freispruch: Schuldspruch und Strafzumessung bleiben bestehen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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