Glossar / Strafrecht

Bedingte Strafe

Im schweizerischen Strafrecht spricht das Gericht bei einer bedingten Strafe die Sanktion aus, schiebt den Vollzug aber wegen einer günstigen Prognose auf. Die verurteilte Person muss sich während der Probezeit bewähren und kann Weisungen oder Bewährungshilfe unterstellt werden. Bei erfolgreicher Bewährung wird die Strafe nicht vollzogen; bei Rückfall oder schwerer Missachtung von Auflagen kann der Vollzug angeordnet werden. Die bedingte Strafe ist kein Freispruch: Schuldspruch und Strafzumessung bleiben bestehen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.