Glossar / Umweltrecht

Nachhaltige Entwicklung

Nachhaltige Entwicklung verlangt, Ressourcen so zu nutzen, dass ökologische Lebensgrundlagen erhalten bleiben und wirtschaftliche sowie soziale Wohlfahrt möglich sind. In der Schweiz prägt sie Verfassungspolitik, Umweltrecht, Raumplanung, Beschaffung und sektorspezifische Strategien, meist über Interessenabwägungen und langfristige Folgenabschätzungen. Sie begründet nicht in jedem Fall unmittelbar einklagbare Ansprüche, kann aber Auslegung, Ermessen und Gesetzgebung steuern. International verbindet sie Umweltrecht mit Klima-, Biodiversitäts-, Menschenrechts- und Entwicklungszielen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.