Glossar / Steuerrecht

Steuerdomizil

In der Schweiz richtet sich das Steuerdomizil natürlicher Personen grundsätzlich nach dem Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen, nicht allein nach der formellen Anmeldung. Es bestimmt, welcher Kanton und welche Gemeinde ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuern erheben dürfen. Besondere Anknüpfungen wie Grundstücke oder Betriebsstätten können anderswo eine beschränkte Steuerpflicht auslösen. Bei Gesellschaften sind Sitz und tatsächliche Verwaltung vergleichbare Kriterien. Doppelbesteuerungsregeln und Abkommen lösen Zuständigkeitskonflikte.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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