Steuerbetrug
Im schweizerischen Steuerrecht wird Steuerbetrug von der einfachen Steuerhinterziehung unterschieden. Typisch ist ein arglistiges Vorgehen, etwa der Gebrauch gefälschter, verfälschter oder inhaltlich unwahrer Urkunden, um die Steuerbehörde zu täuschen und Steuern unrechtmässig zu verkürzen. Mögliche Folgen sind Strafverfahren, Bussen und je nach Konstellation Auswirkungen auf Verjährung oder Amtshilfe. Die genaue Einordnung hängt von Steuerart und Verfahren ab, etwa bei direkten Steuern, Mehrwertsteuer oder Verrechnungssteuer.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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