Glossar / Steuerverfahren

Steuerharmonisierung

Die schweizerische Steuerharmonisierung soll die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vergleichbar und administrativ handhabbar machen. Sie vereinheitlicht zahlreiche Grundbegriffe, etwa Steuerperioden, Veranlagungsprinzipien, Rechtsmittel sowie die Grundstruktur der Besteuerung von Einkommen, Vermögen, Gewinn und Kapital. Sie führt jedoch nicht zu einheitlichen Steuersätzen oder identischen Abzügen; die Kantone behalten innerhalb bundesrechtlicher Grenzen politische und finanzielle Autonomie. Harmonisierung vermindert Konflikte und erleichtert die interkantonale Steuerausscheidung, lässt aber erhebliche Unterschiede bei Belastung und Praxis bestehen. Verfahrensrechtlich sorgt sie für ähnliche Deklarations-, Veranlagungs- und Rechtsmittelmechanismen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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