Einsprache
Die Einsprache ist das erste verwaltungsinterne Rechtsmittel, mit dem eine Veranlagung zur Überprüfung zurück an die Behörde gelangt.
Im schweizerischen Verfahren der direkten Steuern wird die Einsprache typischerweise bei der Behörde erhoben, welche die Veranlagung erlassen hat. Sie muss innert der anwendbaren Frist eingereicht werden und sollte klar bezeichnen, was bestritten wird, weshalb die Veranlagung falsch ist und welche Belege dies stützen. Das Einspracheverfahren ermöglicht die Korrektur von Tatsachen, Rechtsfragen und Berechnungen vor einem gerichtlichen Beschwerdeverfahren. Wird die Frist verpasst, wird die Veranlagung grundsätzlich rechtskräftig, abgesehen von ausserordentlichen Rechtsbehelfen. Bei Ermessensveranlagungen sind konkrete Nachweise besonders wichtig.