Steuerliche Ansässigkeit
Die steuerliche Ansässigkeit bestimmt, welcher Staat Einkommen oder Vermögen einer Person oder Gesellschaft besteuern darf, vorbehaltlich Abkommen.
Die steuerliche Ansässigkeit bezeichnet die rechtliche Anknüpfung, die eine Person oder ein Unternehmen in einem Staat steuerpflichtig macht, häufig für weltweites Einkommen und Vermögen. In der Schweiz können Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder tatsächliche Verwaltung massgeblich sein. Bundes- und kantonale Regeln greifen zusammen; grenzüberschreitende Fälle werden oft durch Doppelbesteuerungsabkommen und deren Tie-Breaker-Regeln gelöst. Sie ist nicht identisch mit Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsbewilligung oder zivilrechtlichem Wohnsitz, auch wenn sich die Tatsachen überschneiden können.