Glossar / Steuerrecht

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit bezeichnet die rechtliche Anknüpfung, die eine Person oder ein Unternehmen in einem Staat steuerpflichtig macht, häufig für weltweites Einkommen und Vermögen. In der Schweiz können Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder tatsächliche Verwaltung massgeblich sein. Bundes- und kantonale Regeln greifen zusammen; grenzüberschreitende Fälle werden oft durch Doppelbesteuerungsabkommen und deren Tie-Breaker-Regeln gelöst. Sie ist nicht identisch mit Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsbewilligung oder zivilrechtlichem Wohnsitz, auch wenn sich die Tatsachen überschneiden können.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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