Steuerruling
In der schweizerischen Praxis verschafft ein Steuerruling Rechtssicherheit vor Umsetzung einer Transaktion, Umstrukturierung, Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligung oder anderen Gestaltung. Die steuerpflichtige Person legt der zuständigen Behörde den Sachverhalt und die steuerliche Beurteilung vollständig dar. Stimmt die Behörde zu, ist sie grundsätzlich daran gebunden, sofern die Angaben richtig und vollständig waren, der Sachverhalt wie beschrieben umgesetzt wird und sich die Rechtslage nicht ändert. Ein Ruling schützt nicht bei Missbrauch oder unzutreffender Offenlegung. Besonders bedeutsam ist es bei Unternehmens-, internationalen und betragsmässig erheblichen Steuerfragen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.