Technische Spezifikationen
Technische Spezifikationen beschreiben den Beschaffungsgegenstand und bilden die Grundlage für vergleichbare Angebote. Im schweizerischen Beschaffungsrecht sollen sie soweit möglich funktional oder leistungsbezogen formuliert werden; Verweise auf Normen sind zulässig, wenn gleichwertige Lösungen akzeptiert werden. Spezifikationen dürfen nicht ohne sachlichen Grund auf einen bestimmten Anbieter, ein Produkt oder eine Technologie zugeschnitten sein. Klare, verhältnismässige und nicht diskriminierende Vorgaben vermindern Streitigkeiten und trennen zwingende Anforderungen von Zuschlagsaspekten.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.