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Wettbewerbsrecht im Telekommunikationssektor

Telekommunikationswettbewerbsrecht verhindert Marktmachtmissbrauch, Abschottung und unfairen Zugang zu Kommunikationsinfrastrukturen.

Telekommunikationsmärkte verbinden hohe Fixkosten, Netzeffekte, knappes Frequenzspektrum und wesentliche Einrichtungen. In der Schweiz kombiniert das Wettbewerbsrecht in diesem Bereich allgemeine kartellrechtliche Grundsätze mit sektorspezifischer Regulierung zu Zugang, Interkonnektion, Nummernportabilität, Frequenzzuteilung und Anbieterwechsel. Behörden können Missbrauch marktbeherrschender Stellung, Absprachen, Fusionsrisiken, Verdrängungspreise, Margin Squeeze oder diskriminierende Vorleistungsbedingungen prüfen. Ziel ist nicht die Sanktionierung von Grösse an sich, sondern die Erhaltung bestreitbarer und innovationsfreundlicher Märkte. Rechtsvergleichend variiert die Aufgabenteilung zwischen Wettbewerbs- und Fernmeldebehörden.