Vorläufige Aufnahme
Die vorläufige Aufnahme wird in der Schweiz angeordnet, wenn eine Person grundsätzlich ausreisen müsste, der Vollzug der Wegweisung aber unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist. Sie ist daher nicht mit Asyl gleichzusetzen, verschafft aber einen rechtmässigen Aufenthalt und praktischen Schutz, häufig bei Krieg, allgemeiner Gewalt, medizinischen Härten oder technischen Vollzugshindernissen. Der Status kann überprüft und aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse ändern. Er beeinflusst Arbeit, Reisen, Familiennachzug und Integration, wobei andere Regeln gelten als bei anerkannten Flüchtlingen mit Asyl.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.