Glossar / Öffentliches Beschaffungsrecht

Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren setzt die Grundsätze des Beschaffungsrechts in einen konkreten Ablauf um. In der Schweiz definiert die Auftraggeberin den Bedarf, wählt die zulässige Verfahrensart, erstellt die Ausschreibungsunterlagen, publiziert oder lädt ein, beantwortet Fragen, nimmt Angebote entgegen, bewertet sie anhand der bekannt gegebenen Kriterien und erteilt den Zuschlag. Das Verfahren muss dokumentiert, transparent und unter Gleichbehandlung der Anbieter durchgeführt werden; Fristen sind einzuhalten. Je nach Wert und Situation kommen offenes, selektives, Einladungs- oder freihändiges Verfahren in Betracht. Rechtsschutz betrifft meist Verfahrensfairness und Kriterienanwendung.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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