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Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren ist der geordnete Ablauf zur Einholung, Prüfung und Bewertung von Angeboten vor der Zuschlagserteilung.

Das Vergabeverfahren setzt die Grundsätze des Beschaffungsrechts in einen konkreten Ablauf um. In der Schweiz definiert die Auftraggeberin den Bedarf, wählt die zulässige Verfahrensart, erstellt die Ausschreibungsunterlagen, publiziert oder lädt ein, beantwortet Fragen, nimmt Angebote entgegen, bewertet sie anhand der bekannt gegebenen Kriterien und erteilt den Zuschlag. Das Verfahren muss dokumentiert, transparent und unter Gleichbehandlung der Anbieter durchgeführt werden; Fristen sind einzuhalten. Je nach Wert und Situation kommen offenes, selektives, Einladungs- oder freihändiges Verfahren in Betracht. Rechtsschutz betrifft meist Verfahrensfairness und Kriterienanwendung.