Glossar / Obligationenrecht

Zeitbestimmung im Vertragsrecht

Eine Zeitbestimmung im Vertragsrecht bezeichnet einen vereinbarten Zeitpunkt oder Zeitraum, der für Leistungspflichten oder Rechtswirkungen massgeblich ist. Sie kann Fälligkeit, Vertragsdauer, Kündigungsfrist, Liefertermin oder eine zeitgebundene Bedingung regeln. In der schweizerischen Vertragspraxis ist die Abgrenzung zwischen verbindlichem Termin und blosser Planung wichtig für Verzug, Verzugszins, Rücktritt oder den Nachweis rechtzeitiger Rechtsausübung. Ausgelegt wird nach dem wirklichen oder normativen Parteiwillen unter Berücksichtigung von Wortlaut, Zweck, Verhalten, Branchenübung und Treu und Glauben.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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