Kündigung des Mietvertrags
Die Kündigung beendet das Mietverhältnis durch Erklärung, Fristablauf oder besondere Gründe und unterliegt strengen Formregeln.
Ein Mietvertrag endet durch Ablauf einer Befristung, ordentliche Kündigung, Aufhebungsvereinbarung oder ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen, etwa Zahlungsverzug oder schwerer Vertragsverletzung. Bei schweizerischen Wohn- und Geschäftsräumen sind häufig amtliche Formulare, richtige Adressierung sowie vertragliche oder gesetzliche Fristen und Termine einzuhalten. Mieterinnen und Mieter können missbräuchliche Kündigungen anfechten oder unter Umständen eine Erstreckung verlangen. Bei Familienwohnungen und gemeinsamen Mietverhältnissen gelten besondere Sorgfaltspflichten. Kurze Fristen machen rasche Prüfung nötig.