Kündigungsschutz im Mietrecht
Das schweizerische Mietrecht schützt Mieterinnen und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen erheblich vor Kündigungen. Eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst oder missbräuchlich ist, etwa als Druckmittel oder Reaktion auf berechtigte Ansprüche. Zudem kann bei Härte eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangt werden, soweit die Interessen der Vermieterseite nicht überwiegen. Formvorschriften, Fristen und das Schlichtungsverfahren sind zentral. Der Schutz macht Mietverhältnisse nicht unkündbar; berechtigte Vermieterinteressen bleiben massgeblich.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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