Therapeutische Massnahme
Das schweizerische Strafrecht unterscheidet Strafen und Massnahmen. Eine therapeutische Massnahme wird angeordnet, wenn eine psychische Störung, Sucht oder besondere Entwicklungsproblematik für die Tat bedeutsam ist und eine Behandlung das Rückfallrisiko vermindern kann. Sie kann stationär oder ambulant erfolgen und unterliegt gerichtlicher Anordnung sowie regelmässiger Überprüfung. Im Vordergrund stehen Therapie und öffentliche Sicherheit, nicht Vergeltung. Die Massnahme kann mit einer Freiheitsstrafe zusammentreffen, deren Vollzug beeinflussen oder ihr vorgehen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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