Heilmittel
Im schweizerischen Gesundheitsrecht umfassen Heilmittel vor allem Arzneimittel und Medizinprodukte, wobei unterschiedliche Regelungsregime gelten. Arzneimittel benötigen grundsätzlich eine Zulassung, bevor sie in der Schweiz in Verkehr gebracht werden; geprüft werden Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit. Auch Herstellung, Vertrieb, Werbung und Pharmakovigilanz sind reguliert. Swissmedic nimmt eine zentrale bundesrechtliche Rolle wahr, während die Kantone etwa bei Abgabe und Berufsausübung mitwirken. Ziel ist der Patientenschutz bei gleichzeitigem Zugang zu wirksamen Therapien. Grenzüberschreitende Lieferung, klinische Versuche, Importe und Off-Label-Use werfen zusätzliche Compliance-Fragen auf.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.