Recht auf Beurteilung innert angemessener Frist
Das Recht auf Beurteilung innert angemessener Frist verlangt, dass Verfahren ohne ungerechtfertigte Verzögerung vorangetrieben werden. In der Schweiz beurteilt sich die Angemessenheit nach Komplexität, Verhalten der Parteien, Sorgfalt der Behörde und Bedeutung der Sache für die Betroffenen. Verzögerungen können durch Untätigkeit, wiederholte Rückweisungen oder überlange Terminierungen entstehen. Rechtsbehelfe reichen von Verzögerungsrügen und Anordnungen zum Tätigwerden bis zu Kostenfolgen oder, im Strafverfahren, Auswirkungen auf Sanktion und Verfahren. Beschleunigung darf sorgfältige Abklärung nicht verdrängen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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