Betriebsübergang
Beim Betriebsübergang geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Arbeitgeber über, regelmässig samt Arbeitsverhältnissen.
In der Schweiz gehen bei der Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Die Arbeitnehmenden sind zu informieren und in bestimmten Situationen zu konsultieren, insbesondere wenn sie betreffende Massnahmen geplant sind. Widerspricht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer dem Übergang, endet das Arbeitsverhältnis nach der anwendbaren Kündigungsfrist. Gesamtarbeitsverträge und Haftung für Ansprüche sind bei Transaktionen, Umstrukturierungen und Outsourcing sorgfältig zu prüfen.