Staatsvertrag
Ein Staatsvertrag kann Abkommen, Übereinkommen, Konvention, Protokoll, Pakt oder Notenwechsel heissen; die Bezeichnung ist meist nicht entscheidend. Er begründet Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und wird nach völkerrechtlichen Regeln ausgelegt. Staatsverträge können bilateral oder multilateral sein und innerstaatliche Genehmigungs-, Ratifikations- oder andere Verfahren voraussetzen. In der Schweiz bedürfen wichtige Staatsverträge häufig der parlamentarischen Genehmigung; in bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit eines Referendums. Nach Inkrafttreten können sie Verwaltungshandeln, Rechtsprechung und Gesetzgebung prägen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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