Glossar / Sozialversicherungsrecht

Arbeitslosenversicherung

Die schweizerische Arbeitslosenversicherung erfasst viele Arbeitnehmende über Lohnbeiträge und gewährt Taggelder, wenn Versicherte arbeitslos, vermittlungsfähig und vermittlungsbereit sind sowie Beitrags- oder Befreiungsvoraussetzungen erfüllen. Sie finanziert auch arbeitsmarktliche Massnahmen, Kurzarbeitsentschädigung und unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzentschädigung. Versicherte müssen mit den Arbeitsvermittlungsstellen zusammenarbeiten, zumutbare Arbeit suchen und Meldepflichten einhalten. Bei Grenzgängerinnen, Grenzgängern und Tätigkeiten in mehreren Staaten ist die Koordination mit ausländischen Systemen zentral.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.