UNESCO-Übereinkommen (Kulturerbe)
UNESCO-Übereinkommen bilden den zentralen völkerrechtlichen Rahmen für den Schutz des Erbes. Für die Schweiz sind sie relevant bei Welterbestätten, Regeln zum Kulturgütertransfer, Zusammenarbeit gegen illegale Ausfuhr und bei der Pflege des immateriellen Kulturerbes. Sie verschaffen Privaten in der Regel keine unmittelbaren Eigentumsansprüche; die Umsetzung erfolgt durch nationales Recht, Verwaltungsmassnahmen und internationale Kooperation. Im Kunstmarkt beeinflussen sie Sorgfaltspflichten, Ein- und Ausfuhrprüfungen, Provenienzforschung und Erwerbspolitiken von Museen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.