Glossar / Fernmelderecht

Grundversorgungsauftrag

Regeln zur Grundversorgung sichern allen Einwohnerinnen, Einwohnern und Unternehmen ein Mindestangebot an Fernmeldediensten, auch in abgelegenen oder wirtschaftlich wenig attraktiven Gebieten. In der Schweiz spiegelt dies die öffentliche Aufgabe der Basiskonnektivität wider und kann je nach Rechtsrahmen Sprachdienste, Internetzugang, Notrufe, Verzeichnisse oder Dienste für Menschen mit Behinderungen umfassen. Der Auftrag wird typischerweise einem Anbieter übertragen und kann regulatorisch finanziert oder abgegolten werden. Rechtsvergleichend verbindet er Marktöffnung mit territorialem Zusammenhalt und sozialer Teilhabe.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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