Ungerechtfertigte Bereicherung
Die ungerechtfertigte Bereicherung im schweizerischen Recht setzt eine Bereicherung der einen, eine Entreicherung der anderen Person und das Fehlen eines genügenden Rechtsgrundes voraus. Typische Fälle sind irrtümliche Zahlungen, Leistungen aus einem ungültigen Vertrag oder Vorteile, deren Grundlage nachträglich wegfällt. Der Anspruch zielt auf Abschöpfung der Bereicherung, nicht auf Bestrafung oder vollständigen Schadensausgleich. Einwendungen kommen etwa in Betracht, wenn die Empfängerin den Vorteil gutgläubig nicht mehr besitzt oder besondere Rückabwicklungsregeln gelten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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