Glossar / Ausservertragliches Haftpflichtrecht

Widerrechtlichkeit

Im schweizerischen Haftpflichtrecht ist die Widerrechtlichkeit neben Schaden, Kausalität und Verschulden ein zentrales Haftungselement, soweit keine Kausalhaftung greift. Sie liegt regelmässig vor, wenn ein absolutes Recht wie Leben, körperliche Integrität, Eigentum oder Persönlichkeit verletzt wird. Bei reinem Vermögensschaden braucht es grundsätzlich die Verletzung einer spezifischen Schutznorm. Der Begriff grenzt ersatzfähige Schäden von Nachteilen ab, die ohne deliktischen Ersatz hinzunehmen sind. Rechtfertigungsgründe wie Einwilligung, Notwehr oder Notstand können die Widerrechtlichkeit ausschliessen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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